Verführung Minderjähriger, Prostitution & Vergewaltigung: Rosario Rizza

Durch akribische Ermittlungsarbeit i

Bereits im März hatte B. gegenüber dem BKA angegeben, seine Videoaufnahmen an den Besitzer eines Kaffeehauses in Stuttgart Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, und Carlo Rizza betreiben an dem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil gehandelt werden.

Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:

Originalbericht hier

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Bericht Zu Den Stuttgarter Ausschreitungen: Baden-Württemberg.de

Ungeachtet alledem habe er die Geschädigte dann noch dreimal mit einem Taschenmesser bzw. Küchenmesser in den Hals gestochen, wodurch diese verblutet sei. Dann habe er seinen Verfolger zu Boden gestoßen, neben anderen der Faust ins gesicht geschlagen und schließlich mit einem Taschenmesser an der Hand verletzt, um sich den Besitz seiner Beute zu erhalten. Straftaten vorgeworfen. U.a. habe sie am 2.10.2017 eine Gartenhütte in Brand gesetzt, wodurch ein Schaden in Höhe von 10.000 Euro entstanden sei. Dem 52-jährigen Stuttgart Angeklagten wird im Großen und Ganzen vorgeworfen, bereits vor Zeiten den Entschluss gefasst geschlossen haben, im Raum Stuttgart größere Mengen Kokain gewinnbringend erwerbbar und diese dazu u.a. Hauptabnehmer sei eine Bande gewesen, die in der Altstadt von Stuttgart in großem Stil Kokainplomben für jedes 0,5 bis 1 g an Konsumenten gewinnbringend weiterverkauft hätten. Dem 43 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, sich mit mindestens 5 weiteren Personen zur Bande zusammengeschlossen aufgeschlossen, um als „falsche Polizeibeamte“ Betrugsstraftaten zum Nachteil älterer bzw. in ihrer Lebenstüchtigkeit eingeschränkter Personen zu begehen.

Psychotherapie ist in diesem Setting daher unter individuellen Gesichtspunkten sowohl als Krankenbehandlung von psychischen Störungen als auch gesellschaftlich als sekundäre Prävention zu verstehen. Hierzu wird sowohl am Anfang als auch mittellos der Therapie der Therapieverlauf gemeinsam besprochen, so dass der Bewährungshelfer seine weitere soziale Arbeit mit seinem Probanden/ Klienten abstimmen kann. Daher ist zur Überprüfung der therapeutischen Arbeit und der Gegenübertragungen der Psychotherapeuten die Supervision durch einen externen Supervisor methodisch notwendig. Der Beschuldigte sei aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig bzw. vermindert schuldfähig mehr als das für die Allgemeinheit gefährlich. Der Beschuldigte sei infolge seiner Erkrankung für die Allgemeinheit gefährlich und daher unterzubringen. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund von einer psychischen Erkrankung von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Tatsächlich seien sie vor der Bank festgenommen worden, bevor es zu der Tatausführung gekommen sei. Dazu sei es indes nicht gekommen. Der weitere 34 Jahre alte Angeklagten habe zudem in seinem Fahrzeug verstecktes Drogengeld aus den Niederlanden über Schorndorf nach Dubai verbringen sollen, wozu es letztlich nicht gekommen sei, da die Bundespolizei das Geld nach einer Kontrolle sichergestellt habe. Am 21.12.2018 sei unter Beteiligung des dritten 21-jährigen Angeklagten die Abpressung von weiterem Geld an einem polizeilichen Zugriff gescheitert.

Nach Verrechnung der Beteiligung mit einem Darlehen über 100.000 Euro seien an die AG dennoch 300.000 Euro überwiesen worden. Ebenso seien unter Vortäuschung einer Rückzahlungsfähigkeit Darlehen in Höhe von insgesamt rund 440.000 Euro erschlichen worden. 2010 war noch rund ein Drittel der Gefangenen ohne deutschen Pass. An den Räumen und dem Inventar sei dabei ein Schaden von rund 133.000 Euro entstanden. Hierdurch soll den Anlegern ein Schaden in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro (Italien) und knapp 6,5 Millionen Euro (Kroatien) entstanden sein. Dem 56-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, als alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter einer in Stuttgart ansässigen GmbH als Teil eines Umsatzsteuerkarussells Umsatzsteuern in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro hinterzogen ohne Mann. Dem 31 Jahre alten Beschuldigten wird im Sicherungsverfahren vorgeworfen, im August 2017 in Stuttgart einen schwunghaften Handel mit Amphetamin und MDMA betrieben ledig. Tatvorwurf: versuchter Totschlag, (gefährliche) Körperverletzung, unerlaubtes Führen verbotener Gegenstände, Sachbeschädigung, Diebstahl, Unterschlagung; Tatort: Waiblingen, Stuttgart u.a.

Den 21 und 27 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am 26.8.2018 einen Marihuana-Scheinkauf durch eine weitere Person veranlasst alleinstehend, um dann den mutmaßlich Geschädigten schließlich u.a. Um das Jahr 2005 habe der Angeklagte dann einer gesondert verfolgten Person einen Kredit von 20.000 € gewährt. Angesichts der Drohungen habe der Geschädigte letztlich das geforderte Marihuana und 2000 € „Ausstiegsgebühr“ nahezu Angeklagten ausgehändigt. Handel mit Marihuana betrieben. Sie sei für die Allgemeinheit gefährlich und daher untrennbar psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Da der Angeschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich sei, sei er unterzubringen. Spätestens seit dem 17.2.2010 sei die AG, deren Vorsitzende des Aufsichtsrates die Ehefrau des Angeklagten gewesen sei, zahlungsunfähig gewesen. Bereits die dadurch verursachten Verletzungen seien für sich allein tödlich gewesen. Auslöser sei eine Entscheidung des Familiengerichtes gewesen, das er nicht einverstanden gewesen sei. Dem 49-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am späten Vormittag des 15.3.2019 kontrolliert einer zunächst verbalen und dann tätlichen Auseinandersetzung mit einem Dönermesser zwei Mal auf den Hinterkopf seines Arbeitskollegen eingestochen ohne Partner. Dem 26-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 20.12.2018 vernünftig einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit einem Bajonett auf den Brustkorb seines Stiefvaters eingestochen unbeweibt. Dazu hätten die Angeklagten trotz drohender Zahlungsunfähigkeit beschlossen, eine Gewinnausschüttung fürt Jahr 2007 von insgesamt 140.000 EUR vorzunehmen.

Dadurch seien Beiträge in Höhe von insgesamt rund 583.000 EUR nicht abgeführt worden. Schließlich habe diese die Aufbewahrung hinterm Tresen aufgeschlossen; aus dieser hätten die Täter rund 6.000 EUR entnommen. In der Annahme, es handle sich um eine lukrative Geldanlage, seien Erwerber von Genussscheinen in Höhe von insgesamt rund 667.000 Euro geschädigt worden. Tatsächlich seien dann rund Maßeinheit Kokaingemisch mit einem Frachtschiff nach Hamburg auf den Weg gebracht wor-den, welches in Hamburg sichergestellt worden sei. Dazu habe er am 22.12.2018 rund 142 Gramm vorrätig gehabt. Damit wurden rund 38,2 Prozent der Straftaten von Nichtdeutschen begangen. Straftaten zur Einheitsjugendstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Dem Klienten muss verdeutlicht werden, dass ihm die Kooperation von Justiz und Ambulanz nützt, denn die teilweise Schweigepflichtentbindung soll die Allgemeinheit und ihn selbst vor weiteren delinquenten Handlungen bewahren. Grundsätzlich dominieren delikt- und zielorientierte Interventionsverfahren, da es zunächst um den Dreh Veränderung der Wirkfaktoren des Strafverhaltens des Klienten geht.