Durch die akribische Ermittlungsarbeit i
Schon im April hatte Werner B. aus Lügde gegenüber dem Bundeskriminalamt angegeben, seine Videoaufnahmen an den italienischen Besitzer einer Kaffeerösterei in Stuttgart zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie sein Vater, Carlo Rizza betreiben an dem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil gehandelt werden.
Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei calogero auf deutsch Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:


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Davon sitzen die allermeisten in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim ein. Der carlorizzaroestereisexualstraftaeter.bearsfanteamshop.com/carlogero-rizza-zu-missbrauchsvorwurfen-ich-bin-notgeil-ganz-normal Polizei zufolge sei der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert worden. Die 29 Jahre und 20 Jahre alten Angeklagten sollen bei einem Diebstahl unteilbar Supermarkt auf frischer tat von einem Angestellten ertappt worden sein und sodann Gewalt gegen diesen verübt haben. Da der Tresor von der Angestellten nicht habe geöffnet werden können, hätten die Täter diesen schließlich aus der Befestigung gerissen und samt 11.000 EUR Beute mitgenommen. Dem 24-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 24.01.2019 die Filiale eines Sportwettbüros in Böblingen maskiert überfallen, dabei unter Drohung mit einem Messer von einer Angestellten Geld gefordert unverheiratet und nach Übergabe des Geldes geflohen kaum Vorteile bieten. Der 29 Jahre alte Angeklagte wurde mit Urteil des Landgerichts Stuttgart (5KLs 87 Js 127118/17) wegen schweren Bandendiebstahls in 7 Fällen, versuchten schweren Bandendiebstahls in 4 Fällen sowie Computerbetruges zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Dem 59-jährigen Hauptangeklagten wird vorgeworfen als leitender Angestellter eines im Großraum Stuttgart ansässigen Unternehmens die Vergabe mehrerer (überteuerter) Aufträge an einen 67-jährigen Mitangeklagten veranlasst und hierfür von diesem über einen weiteren 54 Jahre alten Mitangeklagten Schmiergeldzahlungen erhalten ohne Partnerin.
Den beiden 25 Jahre und dem 29 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, nachts des 11.10.2018 die zwei beiden mutmaßlich Geschädigten in einer Tiefgarage mit einer vermeintlich scharfen Pistole bedroht empfänglich, um Informationen darüber einzufordern, wer für einen angeblichen Diebstahl von Marihuana im Wert von 4.000 bis 5.000 Euro verantwortlich sei. Dem Angeklagten liegt zur Last, am frühen Abend des 17.03.2019 im Zusammenhang eines Streits dem Geschädigten mit einem Küchenmesser einen Stich in die zur rechten Hand des Brustkorbes und in den linken Daumen versetzt aufgeschlossen. Hinweis: Nach dem Tatvorwurf der Anklage sollen sich die 13 Wechslerprofessoren aufgrund ihrer Mitwirkung an der Zulagengewährung wegen Beihilfe zur Untreue strafbar getan haben. Die Angeklagten hätten sodann dafür gesorgt, dass den 13 Wechslerprofessoren mit Übergang in die W-Besoldung besondere Leistungsbezüge wohlbehalten sogenannter Berufungszulagen gewährt werden, obwohl sie wussten, dass eine solche Zulage zum Grundgehalt bei keinem der Professoren nach dem Besoldungsrecht zulässig war. Nachdem der Angeklagte zunächst einvernehmlich neben anderen das Geschädigten Geschlechtsverkehr unteilbar seinerseits angemieteten Hotezimmer hatte, soll er später nochmals gewaltsam in die Scheide der Geschädigten eingedrungen sein, obwohl diese zuvor erklärt hatte, dass sie keinen Geschlechtsverkehr mehr will. Aus Verärgerung darüber, soll der Angeklagte sodann sein Fahrzeug verlassen und unvermittelt und mit Tötungsvorsatz auf den Angeklagten eingeschlagen und eingetreten haben.
Der Angeklagte soll am 27.03.2019 frühmorgens in das Zimmer seines Nachbarn eingedrungen sein und diesen mit einer mitgeführten Axt angegriffen haben. Der Angeklagte soll im Zustand der Schuldunfähigkeit versucht haben, seine Mutter mit einer Axt zu töten. Folgend soll er dann mit einer Axt versucht haben, seine Mutter zu töten, die sich aus Angst im Schlafzimmer eingeschlossen hatte. Der Angeklagte soll massiv in angetrunkenem Zustand stehend seine Mutter in seinem Elternhaus aufgesucht haben, wo er zunächst aufgrund seines Zustands im Wohnzimmer randalierte. Nach deren Rückkehr in die Wohnung hätten die Angeklagten nochmals unter Drohung damit Hammer Geld vom Geschädigten verlangt, dem aber darauf die Flucht aus der Wohnung gelungen sei. Der 20-jährige Angeklagte, der als Patient in einer psychatrischen Einrichtung in Kirchheim http://calogerorizzacaffeerizzamaedchenhandel.timeforchangecounselling.com/der-fall-c-rizza-missbrauch-von-grundschulern-aus-ruit unter Teck untergebracht war, soll am 17.04.2019 einen Pfleger mit einem Messer angegriffen und mindestens zehnmal auf diesen eingestochen haben, u.a. Der Angeklagte soll versucht haben, das seinerseits und einer weiteren Person bewohnte Einfamilienhaus in Plochingen in Brand zu setzen. Ums Jahr 2005 habe der Angeklagte dann einer gesondert verfolgten Person einen Kredit von 20.000 € gewährt. Danach sei es zum Nachteil einer weiteren männlichen Person zu einem Hausfriedensbruch gekommen.
Am 21.9.2018 sei es ggü. dem Geschädigten wieder zu Drohungen gekommen. Die zuständige 5. Große Strafkammer des Landgerichts hatte einen entsprechenden Tatverdacht aber verneint und eine Eröffnung des Hauptverfahrens insoweit abgelehnt. 2 Ws 227/18) die erfolgte Teilanlehnung jedoch aufgehoben und das Verfahren auch insoweit vor der 5. Großen Strafkammer eröffnet. In den Geschäftsjahren 2007 und 2008 hätten beide in bewusstem und gewollten Zusammenwirken die Buchführung untrennbar mangelhaften Zustand belassen, sodass kein klarer Überblick über die Geschäftsvorfälle und Lage des Unternehmens erreicht worden sei. Den sieben Angeklagten wird vorgeworfen am 21.04.2016 gegen 1 Uhr nachts gemeinsam mit weiteren Mittätern, welche allesamt Mitglieder und Unterstützer des verbotenen kurdischen Vereins "Red Legion" gewesen sein sollen, im Innern des Klinikums Ludwigsburg zwei Geschädigte, die der türkisch national gesinnten Gruppierung "Osmanen Germania BC" angehören, überfallen und tätlich angegriffen ohne Frau. Der Angeklagte soll im April als Reisender unauftrennbar Flixbus von Wien nach Metz unterwegs gewesen sein, wobei er nach der Anklage in seinem Rucksack insgesamt 1,482 KG Heroin mit sich führte in dem Stil ins Bundesgebiet einführte. Hierdurch soll das Unter-nehmen einen Schaden von insgesamt rund 1,3 Millionen Euro erlitten haben. An den Räumen und dem Inventar sei dabei ein Schaden von rund 133.000 Euro entstanden.
Schließlich habe diese die Aufbewahrung hinterm Tresen aufgeschlossen; aus dieser hätten die Täter rund 6.000 EUR entnommen. Am 3.1.2019 habe der Angeschuldigte zudem Polizeibeamte, die diesen zur Durchführung einer Gefährderansprache in dessen Wohnung aufgesucht hätten, zunächst beleidigt und mit einer japanischen Feinsäge bedroht. Als sein Halbbruder eingegriffen habe, habe er diesen mit dem Bajonett ebenfalls verletzt. Der Angeklagte soll am 09.03.2019 gegen 22 Uhr auf den mutmaßlichen Geschädigten mehrfach mit einem Teleskopschlagstock eingeschlagen und diesen gewürgt haben. Beginn 01. Oktober 2019 um 9.15 Uhr; Fortsetzungstermine am 08., 10., 16. und 18. Oktober (jeweils 9.15 Uhr) sowie am 11. November (13.30 Uhr), 15. und 25. November (jeweils 09.15 Uhr). Beginn 10. Oktober 2019 um 9.00 Uhr; Fortsetzungstermine am 14., 16., 21., 23., 25. Oktober, 18. , 20., 27. November, 04., 11., 18. und 20. Dezember 2019; 08. , 15., 22., 29. Januar 2020; 05., 12., und 19.02.2020 (jeweils 9.00 Uhr). Auf die daraufhin eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht Stuttgart als Beschwerdegericht mit Beschluss vom 29. Juli 2019 (Az.